Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Produkt wurde hinzugefügt

Probiotika & Darmflora: Welches Präparat wofür?

Nicht alle Probiotika sind gleich – und der Unterschied zwischen einem zugelassenen Arzneimittel und einem Nahrungsergänzungsmittel ist in dieser Kategorie besonders relevant. Hier finden Sie eine ehrliche Einordnung, geprüft von den Apothekerinnen und Apothekern Ihrer echten Apotheke seit 1979, versandkostenfrei ab 39 €.

Saccharomyces boulardii – die Hefe gegen Durchfall

Perenterol forte und Perenterol Junior, Yomogi und Eubiol enthalten den Hefepilz Saccharomyces boulardii – ein zugelassenes Arzneimittel bei akutem Durchfall und Reisedurchfall sowie zur Vorbeugung von Antibiotika-assoziiertem Durchfall. Die Wirkung ist klinisch belegt: S. boulardii konkurriert mit Krankheitserregern im Darm und stabilisiert die Darmschleimhaut. Wichtig: Da es sich um eine Hefe handelt, darf Perenterol nicht gleichzeitig mit Antimykotika (Pilzmitteln) eingenommen werden. Bei immungeschwächten Patienten bitte vor der Einnahme Rücksprache mit dem Arzt halten.

Multispecies-Probiotika – Bakterienkulturen für das Mikrobiom

OMNi-BiOTiC (in verschiedenen Formulierungen für Erwachsene, Kinder, Frauen), Kijimea Reizdarm und Omniflora N sind überwiegend Nahrungsergänzungsmittel mit lebenden Bakterienstämmen. Als NEM dürfen sie keine Krankheitsaussagen tragen – wohl aber belegen, dass sie lebende Kulturen enthalten, die das Milieu im Darm beeinflussen können. Die Studienlage ist sortimentsabhängig: Bestimmte Stämme und Kombinationen sind für spezifische Situationen besser belegt als andere. Am besten untersucht sind Anwendungen nach Antibiotika-Gaben und bei Reizdarmsyndrom. Mutaflor (Escherichia coli Nissle 1917) ist hier eine Ausnahme: Es ist ein zugelassenes Arzneimittel mit Zulassung u. a. für Colitis ulcerosa – und damit in einer anderen Evidenzklasse als die meisten Multispecies-NEM.

Probiotika nach Antibiotika – die wichtigste Anwendung

Antibiotika töten nicht nur Krankheitserreger, sondern auch nützliche Darmbakterien – Blähungen, Durchfall und ein verändertes Stuhlbild danach sind die typischen Folgen. Probiotika können helfen, die Darmflora schneller zu erholen. Wichtige Einnahmeregel: Mindestens 2 Stunden Abstand zwischen Antibiotikum und Probiotikum halten – sonst wird das Probiotikum durch das Antibiotikum direkt abgetötet. Nach Ende der Antibiotika-Kur mindestens 2–4 Wochen weiter einnehmen. Den Einsatz im Magen-Darm-Überblick finden Sie unter Magen & Darm.

Perenterol oder OMNi-BiOTiC – was ist der Unterschied?

Perenterol enthält Saccharomyces boulardii – eine Hefe, kein Bakterium – und ist zugelassenes Arzneimittel bei Durchfall mit belegter Wirksamkeit. OMNi-BiOTiC enthält verschiedene Bakterienstämme und ist Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung des Mikrobioms. Für akuten Durchfall: Perenterol. Für langfristigen Darmflora-Aufbau: Multispecies-Probiotika wie OMNi-BiOTiC.

Wann nehme ich Probiotika bei Antibiotika-Einnahme?

Immer mit mindestens 2 Stunden Abstand zum Antibiotikum – sonst wird das Probiotikum durch das Antibiotikum abgetötet, bevor es wirken kann. Nach Ende der Kur noch 2–4 Wochen weiterführen.

Was ist Mutaflor – und wofür wird es eingesetzt?

Mutaflor enthält den natürlichen E. coli Stamm Nissle 1917 und ist ein zugelassenes Arzneimittel – u. a. zur Remissionserhaltung bei Colitis ulcerosa und chronischer Verstopfung. Es unterscheidet sich von Multispecies-NEM durch seine belegten klinischen Daten und seine Zulassung.

Helfen Probiotika wirklich bei Reizdarm?

Für bestimmte Stämme gibt es positive Studiendaten bei Reizdarmsyndrom – vor allem für Beschwerden wie Blähungen und Bauchschmerzen. Die Evidenz ist insgesamt noch heterogen; manche Betroffene profitieren deutlich, andere weniger. Ein Therapieversuch über 4–8 Wochen ist vertretbar – bei ausbleibender Wirkung ärztlich weiter abklären lassen.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Zu Risiken und Nebenwirkungen der Arzneimittel lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke.

E-Rezept wird eingelöst

E-Rezept wird eingelöst